COVID-19 Update: 2G-Regel im Einzelhandel

COVID-19 Update: 2G-Regel im Einzelhandel

Liebe Kundinnen und Kunden,

Aufgrund der am 27. November 2021 beschlossenen 3. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt auch bei uns im Einzelhandel ab sofort die 2G-Regelung.

Ausgenommen sind hier von lediglich die Einzelhändler des täglichen Bedarfs zur Gewährleistung der Grundversorgung. Geschäfte, wie bspw. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheke, Drogerie, Optiker, Tierbedarf und Banken, bleiben nach wie vor für ALLE zugänglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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